UAS-Betriebskategorien

Für das Betreiben eines unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS) oder auch „Drohne“ genannt, gelten verschiedene Vorschriften. Für die meisten gelten die Vorschriften der European Union Aviation Safety Agency (EASA). Die Durchführungsverordnung EU 2019/947 teilt den Betrieb von UAS in drei Kategorien auf. Je nach Kategorie müssen andere Voraussetzungen erfüllt sein, um ein solches UAS betreiben zu können.

Um eine Übersicht zu bekommen, in welche Betriebskategorie Sie fallen, folgen Sie diesem Flussdiagramm:

adaptiert nach Flussdiagramm des lba.de

 

Spezialfälle, die nicht unter die EASA-Vorschriften fallen, sind unter anderem:

    • UAS, welche in Innenräumen betrieben werden (z.B. Minidrohnen für das Wohnzimmer), und
    • unbemannte Luftfahrzeuge, die z.B. von Militär, Polizei, Feuerwehr, Grenzschutz, Zoll und Küstenwache eingesetzt werden.

 

 


Offene Betriebskategorie Spezielle Betriebskategorie Zulassungspflichtige Betriebskategorie