Betreiber und Nutzer

Ein Betreiber ist laut Luftfahrt Bundesamt (LBA) „die juristische oder natürliche Person, die ein unbemanntes Luftfahrzeug betreibt oder zu betreiben beabsichtigt. In vielen Fällen, insbesondere im privaten Bereich sind Betreiber und Fernpilot (die Person, die das UAS steuert) identisch. Dies muss aber nicht sein: Beispielsweise könnte ein Filmstudio als UAS-Betreiber ein unbemanntes Luftfahrzeug besitzen während einzelne Mitarbeiter diese als Fernpilot steuern.“

Um ein UAS (rechts-)sicher betreiben zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Übersicht der relevanten Themenbereiche ist nachfolgend aufgelistet:

 

UAS-Betriebskategorien

Für das Betreiben eines unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS), oder auch „Drohne“ genannt gelten verschiedene Vorschriften. Für die meisten gelten die Vorschriften der European Union Aviation Safety Agency (EASA), die den Betrieb von UAS in drei Kategorien aufteilen. Je nach Kategorie müssen andere Voraussetzungen erfüllt sein, um ein solches UAS betreiben zu können.

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Luftrecht

Um eine Drohne betreiben zu können, müssen verschiedene Vorschriften beachtet werden. Diese umfassen neben Einschränkungen aufgrund von geografischen Gebieten und Flughöhen auch datenschutzbezogene Regelungen.

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Fernpiloten

Ein Fernpilot ist eine natürliche Person, die ein unbemanntes Luftfahrzeug per Telemetrie steuert und für die sichere Durchführung eines Drohnenflugs verantwortlich ist.

Die Aufgaben umfassen unter anderem die Verantwortung für den Flugbetrieb (beispielsweise Kursüberwachung, Luftraumbeobachtung, die Überwachung des Flugbetriebs per Sichtverbindung (VLOS), die meteorologischen Bedingungen, die Minimierung von Luft- und Bodenrisiken), den technischen Zustand des Fluggeräts einschließlich ausreichender technischer Energiequellen, und Good Airmanship sowie der Rechtsnormen (beispielsweise Kollisionsverhütung, Maximalflughöhen).

Je nach Betriebskategorie und UAS werden unterschiedliche Zertifikate benötigt.

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Genehmigung und Versicherung

Um eine Drohne betreiben zu dürfen, muss ein Genehmigungsprozess durchlaufen werden. Dieser hängt von der jeweiligen Betriebskategorie ab. Außerdem sind bestimmte Versicherungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

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UAS-Betriebskategorien Luftrecht Fernpiloten Genehmigung und Versicherung