Offene Betriebskategorie

Ein Flug in der offenen Kategorie darf durchgeführt werden, wenn:

    • das UAS den technischen Anforderungen entspricht,
    • der Fernpilot die Betriebsregeln erfüllt,
    • der Fernpilot adäquat qualifiziert ist und
    • der Betreiber registriert ist (notwendig für UAS mit einem Abfluggewicht >250g)

Abhängig vom Bereich, in dem das UAS betrieben werden soll, fällt der Bereich in eine der drei Unterkategorien A1, A2 und A3. Diese richten sich grundsätzlich nach den vorhandenen Risiken. Hauptfaktoren sind die Masse des UAS und das Einsatzgebiet. Folglich richten sie sich auch nach den „technischen Klassen“ C0 bis C6, für die der Hersteller verantwortlich ist. Nähere Informationen zu den technischen Klassen und der CE Zertifizierung finden Sie hier.

Einen Überblick über die Unterkategorien finden Sie hier:

 

Unterkategorie A1

Die Unterkategorie A1 ist die am wenigsten restriktive Kategorie.

Für UAS mit einem Abfluggewicht unter 250g ist sogar ein Überflug vereinzelter Menschen (nicht jedoch über Menschenansammlungen!) möglich. Sollte es allerdings zwischen 250 und 900 g liegen, so ist der Überflug unbeteiligter Personen untersagt.  In beiden Fällen dürfen die UAS aber eine Maximalgeschwindigkeit von 19km/h nicht überschreiten und die Personen nicht gefährdet werden. Für leichte UAS < 250 g ist keine Qualifikation erforderlich, für UAS zwischen 250 g und 900 g sind ein Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Unterkategorie A2

Der Betrieb in der Unterkategorie A2 ist den meisten Restriktionen unterworfen, da es sich hierbei um die Kategorie mit dem größten Risiko handelt:

Relativ schwere UAS (bis zu 4 kg) werden in der Nähe von Menschen betrieben. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Anforderungen an das UAS, sondern auch an die Fernpiloten am höchsten sind.

Da das Verletzungsrisiko von der Fluggeschwindigkeit abhängt, ist auch der Sicherheitsabstand durch diese geregelt:

    • 5m im langsamen Flugbetrieb (<3m/s bzw. <10km/h oder Konstruktion als Ballon/Luftschiff)
    • 30 m bei normalem Flugbetrieb

Die maximale Flughöhe von 120m darf nicht überschritten werden.

Fernpiloten müssen folgende Anforderungen erfüllen:

    • Absolvieren eines Online-Kurses und einer Online-Theorieprüfung
    • Durchführen eines praktischen Trainings in Eigenregie
    • Bestehen einer Theorieprüfung vor Ort

Nähere Informationen zur Fernpiloten-Ausbildung finden Sie hier.

 

Unterkategorie A3

Obwohl in dieser Unterkategorie die größten und schwersten (4-25 kg MTOM) UAS der offenen Kategorie betrieben werden, unterliegt sie weniger Restriktionen als Unterkategorie A2. Dies liegt an dem deutlich höheren Sicherheitsabstand.

Dieser beträgt

    • mehr als 30 m
    • 150m gegenüber Industriegebieten, Wohngebieten, Freizeit- und Erholungsgebieten
    • Niemals weniger als die 1:1 Regel besagt – 1 m Abstand für 1 m Flughöhe und
    • mindestens der Abstand, den das UAS in 2 Sekunden zurücklegt, was ungefähr der Reaktionszeit entspricht.

Außerdem dürfen im gesamten Betriebsbereich keine unbeteiligten Personen zu erwarten sein. Des Weiteren darf die maximale Flughöhe von 120m nicht überschritten werden.

Fernpiloten müssen wie in der Unterkategorie A1 auch, ein Online-Training und eine Online-Prüfung absolvieren.  Nähere Informationen zur Fernpiloten-Ausbildung finden Sie hier.