Fernpiloten
Als Fernpilot wird die Person bezeichnet, die ein unbemanntes Flugsystem (UAS) steuert und für die sichere Durchführung eines Drohnenflugs verantwortlich ist. Der Fernpilot nimmt die Flugsteuerung entweder manuell vor oder überwacht bei einem automatischen Betrieb den Kurs der Drohne. Er bleibt in der Lage, jederzeit manuell einzugreifen und den Kurs der Drohne zu ändern.
Da diese Person die Kontrolle über das UAS besitzt, sind an sie eine Vielzahl an Anforderungen gestellt. Je nach technischer Klasse des UAS und der Betriebskategorie werden unterschiedliche Kenntnisse und dementsprechend Zertifikate verlangt.
Benötigte Zertifikate
In nachfolgender Tabelle finden Sie sowohl eine Übersicht über die erforderlichen Zertifikate als auch die Reihenfolge, in welcher diese auf dem kürzesten Weg erworben werden können.
Die Tabelle wurde vom LBA adaptiert.
Ausbildung
Eine ausführliche Erklärung der Ausbildungen finden Sie auf der Seite vom Luftfahrt Bundesamt (LBA). Nachfolgend eine Kurzfassung zu den verschiedenen Ausbildungen:
EU-Kompetenznachweis A1/A3:
Hierbei wird nach Beendigung des Online-Trainings eine Prüfung absolviert. Nähere Informationen finden Sie hier.
EU-Fernpiloten-Zeugnis A2:
Nach Bestehen des EU-Kompetenznachweises A1/A2 und eines praktischen Selbststudiums muss eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) bestanden werden.
Aktuell gibt es in Bayern folgende benannte Stellen:
Wenn Sie Interesse haben, eine vom LBA benannte Prüfstelle für Fernpiloten zu werden, schauen Sie hier nach.
STS Ausbildung:
Neben Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom LBA benannte Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) muss eine praktische Ausbildung bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF-P) absolviert werden