Hersteller
Als Basis dient die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945 DER KOMMISSION vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme:
Definition
Als Hersteller gilt „jede natürliche oder juristische Person, die ein Erzeugnis herstellt beziehungsweise entwickelt oder herstellen lässt und dieses Erzeugnis unter ihrem eigenem Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet“
Pflichten der Hersteller
- Erstellen der technischen Unterlagen
- Durchführen (lassen) eines Konformitätsbewertungsverfahrens
- Anbringen der CE-Kennzeichnung
- Anbringen einer Typnummer und Seriennummer (auch für Hersteller von Zusatzgeräten)
- Eintragen der Seriennummer in die EU-Konformitätserklärung
- Anbringen ihres Namens, eingetragenen Handelsnamen (oder -marke), Webseite, Postanschrift auf Erzeugnis (falls dies nicht möglich ist: auf Verpackung oder beigefügten Unterlagen)
- Beiliegen eines Handbuches und Informationsblattes
- EU-Konformitätserklärung (oder vereinfachte Konformitätserklärung mit Internetadresse zur Einsicht der vollständigen Konformitätserklärung) beifügen
- Aufbewahrung der Unterlagen ab Inverkehrbringen für 10 Jahre
- Stichprobenkontrolle, Untersuchung der Beschwerden
- Führen eines Registers über Beschwerden, nichtkonforme Erzeugnisse und Rückruf solcher; Weitergabe an Händler
- Einleiten sofortiger Korrekturmaßnahmen und Mitteilung an Marktüberwachungsbehörde
- Kooperation mit Behörden
Technische Klassen und Konformitätsbewertungsverfahren