BayKD

Bayerische Koordinierungsstelle Drohnen

Die BayKD ist die zentrale Anlaufstelle für Drohnentechnologien in Bayern. Sie wurde 2025 auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichtet und ist beim Cluster Aerospace angesiedelt. Die BayKD berät Hersteller, Betreiber und gewerbliche Anwender dabei, Drohnenpotenziale zu erkennen, Genehmigungsprozesse zu meistern und Anwendungen rechtskonform und effizient umzusetzen. Als neutrale Anlaufstelle unterstützt sie bei Genehmigungsaspekten und operativen Fragen, fördert den Austausch zwischen Akteuren und begleitet die Entwicklung praxistauglicher Lösungen für den Einsatz von Drohnentechnologien in Bayern.

Die BayKD ist ein kostenfreies Angebot des Freistaats Bayern, gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Unser Angebot

Sie können uns bei konkreten Fragestellungen jederzeit kontaktieren. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise:

  • Unterstützung für kommerzielle Betreiber incl. Dual Use Anwendungen
  • Vernetzung mit Behörden zu Anwendungen und Genehmigung
  • Organisation von Netzwerktreffen, Anwenderforen und Fachveranstaltungen
  • Entwicklung und Förderung effizienter Prozesse für Drohneneinsätze in Bayern

Unser Ziel

Die BayKD stärkt den zivilen gewerblichen Drohneneinsatz in Bayern – durch Information, Orientierung und Vernetzung. Sie trägt dazu bei, Innovationen voranzubringen, Prozesse zu verbessern und Drohnentechnologien verantwortungsvoll in die Fläche zu bringen.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Aktuelles

 

 

Wir unterstützen Sie gern in den folgenden Bereichen


Landwirtschaft (AgTech / Smart Farming)
  • Ertragskartierung / Präzisionslandwirtschaft
  • Schädlings- und Krankheitsmonitoring
  • Düngemittel- und Pflanzenschutzoptimierung
  • Tierbeobachtung (v. a. in extensiver Viehwirtschaft)

Zum Anwenderforum Land- und Forstwirtschaft.

Forstwirtschaft & Umweltmonitoring
  • Waldzustandserfassung, Schädlingsmonitoring (z. B. Borkenkäfer)
  • Wildtiermonitoring
  • Renaturierungs- und Klimaschutzprojekte
  • CO₂-Zertifikatsprojekte / Biodiversitätserfassung

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Medizin & Gesundheitswesen
  • Drohnen für Notfalllogistik (z. B. Defibrillatoren, Medikamente)
  • Versorgung entlegener Gebiete
  • Unterstützung im Rettungswesen (schneller Überblick)
Logistik & Transport
  • Letzte Meile: Pilotprojekte z. B. mit Paketdrohnen
  • Interne Logistik auf Werksgeländen oder Flughäfen
  • Transport von Ersatzteilen, medizinischen Gütern (Blut, Proben)
Bau & Infrastruktur
  • Vermessung, 3D-Modellierung von Baustellen
  • Fortschrittsdokumentation / Bauüberwachung
  • Brücken-, Dach- oder Tunnelinspektionen
  • Thermografie (z. B. bei energetischer Sanierung)
Öffentliche Sicherheit & Katastrophenschutz
  • Lagebilder bei Bränden, Überschwemmungen oder Unfällen
  • Unterstützung bei Personensuche (mit Wärmebild)
  • Verkehrsüberwachung bei Großveranstaltungen
  • Unterstützung bei Großschadenslagen (z. B. Trinkwasserschutz)
Stadtplanung & Kommunen
  • Analyse von Verkehrsflüssen
  • Unterstützung bei Smart-City-Projekten
  • Monitoring von Grünflächen / Bebauung
  • Digitale Zwillinge für Stadtteile / Infrastruktur
Industrie & Energie
  • Anlageninspektion (z. B. Windräder, Hochspannungsleitungen)
  • Gefahrstoffüberwachung / Explosionsschutz
  • Wartungsprognose durch hochauflösende Daten
  • Thermografie von Photovoltaikanlagen
Forschung & Entwicklung
  • Entwicklung neuer Sensortechnologien / AI-on-Edge
  • Testfelder für autonome Flugsysteme
  • Wetter-, Luftqualitäts- und Klimaforschung
Film & Event

Neuigkeiten


LBA führt vereinfachtes Genehmigungsverfahren „FastFlight“ für UAS-Betreiber ein

Mit „FastFlight“ verfolgt das LBA das Ziel, die Erteilung von Betriebsgenehmigungen nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zu vereinfachen und die behördlichen Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen. Das Verfahren ist das Ergebnis einer proaktiv geführten Abstimmung des Referates B 5 „Unbemannte Luftfahrtsysteme“, Sachgebiet B 53, mit den europäischen Mitgliedsstaaten sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und stellt einen ersten Schritt hin zu einer Entbürokratisierung des Antragsprozesses dar.

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde unter inhaltlicher Federführung des LBA ein neues AMC 1 zu Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erarbeitet und kürzlich gemeinsam mit dem Update der Risikoanalyse SORA 2.5 veröffentlicht. Dieses neue AMC ermöglicht es, bestimmte VLOS-UAS-Betriebe bis SAIL II zu genehmigen, ohne dass das Betriebshandbuch im Genehmigungsverfahren bei der Behörde eingereicht und geprüft werden muss.

Die Verantwortung für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung des Betriebshandbuchs liegt weiterhin vollständig beim Betreiber. Das Betriebshandbuch muss der zuständigen Behörde jedoch jederzeit – beispielsweise im Rahmen von Aufsichts- oder Kontrollmaßnahmen – vorgelegt werden können.

Die im Rahmen von „FastFlight“ erteilte Betriebsgenehmigung ist eine reguläre Genehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Sie unterscheidet sich in ihrer rechtlichen Gültigkeit und Anerkennung im In- und Ausland nicht von anderen Betriebsgenehmigungen und wird in der Regel generisch, also ortsunabhängig, erteilt.

Nicht alle Antragsteller können von dem vereinfachten Verfahren profitieren, da dessen Anwendung an bestimmte Voraussetzungen, insbesondere ein niedriges Betriebsrisiko, geknüpft ist. Für einen großen Teil der Antragsteller ist jedoch mit einer spürbaren Verkürzung der Bearbeitungszeit zu rechnen, sodass UAS-Betriebe künftig schneller aufgenommen werden können.

Das LBA empfiehlt das Verfahren „FastFlight“ ausdrücklich auch neuen Antragstellern, um Genehmigungen insgesamt effizienter erteilen zu können.

Wichtiger Hinweis für laufende Anträge

Betreiber, die davon ausgehen, dass ihr Betrieb in die Kategorie „FastFlight“ fällt und bereits einen Antrag gestellt haben, sollten sich umgehend mit dem Luftfahrt-Bundesamt in Verbindung setzen, um prüfen zu lassen, ob der bestehende Antrag zurückgezogen und ein neuer Antrag im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gestellt werden sollte.

 Kontakt: uas-specific@lba.de

Antragsformular

Das aktuelle Antragsformular ist hier verfügbar.

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Referates B 5 des Luftfahrt-Bundesamtes zu finden.


Bild: arrastock | Adobe Stock

Sie finden Ihre Branche hier nicht wieder? Kommen Sie gern auf uns zu!

Ansprechpartner


Stefan Rhein
BayKD

T +49 8105 27 29 27-38
baykd@bavAIRia.net
Erwin V. Lauschner
Special Advisor BayKD

T +49 8105 27 29 27-0
baykd@bavAIRia.net
Michael Haase
Special Advisor BayKD

T +49 8105 27 29 27-0
baykd@bavAIRia.net

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