bavAIRia Seminar: „Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Praxis“
30.01.2024 | 10:00 - 14:00 Uhr
Veranstaltungsort: bavAIRia e.V., Friedrichshafener Str. 1, Gilching
Ab 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Bislang waren nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern betroffen. Auch wenn kleine und mittelständische Unternehmen nicht unmittelbar vom Gesetz erfasst sind, fordern Großunternehmen von ihren Zulieferern regelmäßig entsprechende Informationen an. Aus diesem Grund sind Kenntnisse der gesetzlichen Regelung in der Praxis von Vorteil.
Agenda
Beginn: 10.00 Uhr
- Was ist Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)?
- Welche Risiken erfasst das LkSG?
- Welche Sorgfaltspflichten haben Unternehmen?
- Risikomanagement & Risikoanalyse
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdeverfahren, Grundsatzerklärung & Bericht
- Effektive und effiziente Integration in Unternehmensprozesse
Ab 13.00 Uhr Mittagsimbiss mit Netzwerken
Teilnehmer
Mitarbeiter und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance/Trade Compliance, Zoll und Exportkontrolle sowie Supply Chain Management
Referenten
Frau Rechtsanwältin Claudia Montag, berät und unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung, Einführung und Verbesserung von Compliance-Management-Systemen für die Bereiche Zoll und Exportkontrolle.
Der Beratungsschwerpunkt von Herrn Diplom-Wirtschaftsjurist Alexander Liske liegt auf dem Gebiet der Organisationsberatung sowie präventiver innerbetrieblicher Aktivitäten zur Verhinderung von Verstößen unter Berücksichtigung der Exportkontrollen, Sanktionen und Embargos.
Bild: Phongsakorn | Adobe Stock
Tagungsgebühr
bavAIRia e.V. Mitglieder: 149,00 € zzgl. MwSt.
Nicht-Mitglieder: 199,00 € zzgl. MwSt.
Der Preis beinhaltet Catering (Kaffeepausen mit Snacks und Mittagessen), inkl. Kaffee und Erfrischungsgetränke.
Sprache: Deutsch
Absagen:
Im Falle, dass angemeldete Personen ihre Teilnahme an dem Seminar absagen, werden die Teilnahmegebühren nur dann storniert, wenn die Absage bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt ist. Die Absage bedarf der Textform. Bei späteren Absagen oder Nichtteilnahme wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.