bavAIRia business breakfast „Das zivile Luftrecht und das militärische Zulassungswesen – ein Überblick“

14.06.2023 | 10:00 - 12:00 Uhr

Veranstaltungsort: bavAIRia e.V., Friedrichshafener Str. 1, Gilching


Unser bbb widmet sich dem zivilen Luftrecht und den Schnittstellen bzw. wesentlichen Unterschieden zum militärischen Zulassungswesen.

Teil 1: Das zivile Luftrecht

Das zivile Luftrecht in der heutigen Struktur hat sich Anfang der 2000er Jahre mit der damals neu veröffentlichten Basic Regulation entwickelt. Neben dem Hauptziel der Schaffung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen und hohen Sicherheitsniveaus der Zivilluftfahrt in Europa wurde damit die Grundlage für die Europäische Agentur für Flugsicherheit gelegt.

Der Aufbau des europäischen Luftrechts erfolgt ausgehend von der Basic Regulation über delegated commission regulations (hard law) bis zu den AMC&GM sowie Bauvorschriften (soft law).

Teil 2 : Das militärische Zulassungswesen

Das militärische Zulassungswesen entstand über die in §30 LuftVG geregelte Eigenvollzugskompetenz. Hier wird festgelegt, dass das BMVg eigene Regeln für die Zulassung und den betrieb fliegender Waffensysteme definieren kann.

Während dies über Jahrzehnte über die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 19/1 geregelt wurde, erfuhr dieser Regelungsraum ab 2008 größere Änderungen. Zudem wurde in den Folgejahren begonnen, die EMARs (European Military Airworthiness Requirements) in nationale DEMARs (Deutsche Military Airworthiness Requirements) umzusetzen, sodass im militärischen Zulassungswesen generell 2 Regelungsräume zur Anwendung kommen können.

Dies und weitere wesentliche Hauptunterschiede zwischen den zivilen und militärischen Regelungen des Zulassungswesen werden in diesem Teil erläutert.

Referenten

Caroline Berlinger, CQC

Frank Dörner, air-law.de


Bild: NINENII | Adobe Stock

Für bavAIRia Mitglieder ist die Veranstaltung kostenfrei, die Kosten für Nicht-Mitglieder betragen 25,00 € zzgl. MwSt.

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