Betreiberregistrierung
Muss ich mich als Betreiber einer Drohne (oder auch UAS) registrieren?
Seit dem 31. Dezember 2020 müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) registrieren, sofern sie ein UAS mit einer Startmasse von mindestens 250g betreiben. Die Registrierungspflicht gilt auch für Betreiber von leichteren UAS unter 250g, wenn diese mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten, wie etwa Kameras, ausgestattet sind.
Nach erfolgreicher Registrierung wird dem Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer zugewiesen, die gut sichtbar an jedem eingesetzten UAS anzubringen ist. Unter einer einzigen Registrierungsnummer dürfen mehrere UAS eines Betreibers betrieben werden.
Wo kann ich mich als Betreiber registrieren?
Die Registrierung erfolgt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dort finden Sie auch weitere Informationen.